Das Kirschkernkissen ist als Kälte- oder Wärmepackung zu verwenden. Es ist bis 60°C waschbar. Der Bezug besteht aus Baumwolle. Es ist unbegrenzt verwendbar. die Erwärmung in der Mikrowelle ist möglich.Achtung! Testen Sie in der Mikrowelle die Aufwärmzeit beim ersten Mal mit max. 1 Minute! Da die größen der Kirschkrnkissen unterschiedlich sind, und demzufolge unterschiedliche Aufheizzeiten haben. Mikrowelle (600 Watt) ca. 1-3 Minuten, Backofen (ca. 70°C) ca. 5-10 Minuten oder erwärmen sie das Kirschkernkissen einfach auf der Heizung. Für Kälteanwendung- das Kirschkernkissen mindestens 30 Min. in das Grfrierfach legen. Das Kirschkernkissen ist ein natürliches Produkt und entwickelt beim Erhitzen einen typischen Eigengeruch. Vor dem Waschen des Kirschkernkissens, bitte dieses in klares Wasser legen, damit sich die Kirschkerne vollsaugen können. Anschließend das Kirschkernkissen in einen Bezug legen und bei 60°C waschen. Bei mittlerer Hitze im Trockner trocknen.
Kundenrezensionen:

Für eine gute Pflege Ihrer Angehörigen tun Sie bestimmt alles, um dem zu Pflegenden das Leben einfacher zu gestalten.Mit unseren Hilfsmitteln tragen wir gern zu Ihrer Pflege bei. Schauen Sie sich unser umfangreiches Angebot an, bestimmtentdecken Sie das eine oder andere Hilfsmittel das Sie noch nicht kennen und bei Ihrer Pflege behilflich sein könnte.Oftmals sucht man ein Geschenk und fragt sich "Was kann ich Oma oder Opa schenken? Die haben doch immer alles."Also bei uns finden Sie sehr viele Omageschenke und Opa Geschenke. Und zudem erfüllen Sie noch einen guten Zweck.Doch bevor wir selbst einmal zum Pflegefall werden könnten, haben wir die Möglichkeit zur Mitbestimmung und Vorsorge.Neben Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Gesundheitsvollmacht haben wir die Möglichkeit für diesen Fall vorzusorgenund unseren Willen zu bekunden.
Bei den meisten zu Pflegenden ist im Vorfeld einen Aufenthalt im Krankenhaus durch eine plötzliche oder auch langjährigeKrankheit vorausgegangen. Gefolgt von einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) haben vielebereits eine Pflegestufe erhalten. Wer eine Pflegestufe erhalten hat, bekommt von der Krankenkasse Pflegegeld, um seinePflege sicherzustellen. Man könnte einen Pflegedienst beauftragen oder eine Person seines Vertrauens wählen, der dieseAufgabe übernimmt. Derzeit gibt es drei Pflegestufen. Stufe I (erheblich pflegebedürftig), II (schwerpflegebedürftig)und III (schwerstpflegebedürftig). Kriterium dafür ist der jeweilige zeitliche Hilfebedarf bei der Grundpflegeund der hauswirtschaftlichen Versorgung. Also gut das es in unserem Land eine gesetzliche Pflegeversicherung gibt.